Laut der rechtsextremen Homepage Wiener Nachrichten Online (WNO) soll der berühmt-berüchtigte Nazi-Anwalt Herbert Schaller den britischen "Revisionisten" David Irving beim Prozess, der am 20. Februar beginnt, vertreten. Der Grund für den Wechsel dürfte in der ursprünglichen Verteidigungsstrategie zu finden sein. So empören sich die WNO darüber, dass "in der Systempresse [...] angebliche Aussagen seines damaligen Verteidigers auftauchten, wonach Irving seine Meinung geändert habe, da er in sowjetischen Archiven die Existenz von Gaskammern bestätigt gefunden habe".
Tatsächlich wäre ein öffentliches Abrücken Irvings von der Gaskammerleugnung ein nur schwer zu verwindender Schlag für die internationale Neonazi-Szene. Schaller hat Irving schon in der Vergangenheit mit wenig Erfolg vertreten und in früheren Prozessen auch Zweifel am Holocaust geäußert. In einem Interview mit der deutschen Nationalzeitung (8/2006) meint Schaller, man solle auf die vermeintliche "Vagheit des Tatbestandes" nach § 3g Verbotsgesetz setzen. Irving habe nicht wissen können, dass "das Bestreiten der Massentötungen in Gaskammern in Österreich als verbotene Betätigung im nationalsozialistischen Sinn" qualifiziert wird.