Ein Korneuburger Geschworenengericht hat Mitte Jänner den deutschen Neonazi Philip Tschentscher nach dem Verbotsgesetz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Weitere fünf Mitangeklagte (darunter zwei Frauen), die den 32-jährigen Deutschen bei seinen neonazistischen Aktivitäten unterstützt haben sollen, kamen mit bedingten Haftstrafen von sechs bis achtzehn Monten davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Laut der Tageszeitung Der Standard (16. 1. 2014) wurde Tschentscher und den anderen Angeklagten vorgeworfen, in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich NS-Devotionalien und einschlägige Musik vertrieben zu haben. Unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" soll der Deutsche zwei einschlägige CDs mit den Titeln Viel Asche um nichts und Der Untergrund stirbt nie in Umlauf gebracht haben. "Reichstrunkenbold" war der Spitzname des wegen seiner Alkoholsucht bekannten ehemaligen "Reichsleiters" der NSDAP, Robert Ley.
Aufgefallen war Tschentscher auch durch seine Aktivitäten in Zusammenhang mit dem oberösterreichischen neonazistischen Netzwerk Objekt 21. In dessen Räumlichkeiten war Tschentscher aufgetreten, auch sollen dort zumindest Teile seiner letzten CD aufgenommen worden sein. Tschentscher, der in seinen Schlussworten vor dem Gericht in Korneuburg behauptete, dass er in den vergangenen Monaten im Gefängnis über alles nachgedacht habe und künftig politisch nicht mehr tätig sein wolle, ist im Herbst 2013 beim Prozess gegen Mitglieder von Objekt 21 als Zeuge aufgetreten. Beim Verlassen des Saales soll er damals den Angeklagten noch zugerufen haben: "Lasst euch nicht unterkriegen, alles für Deutschland!" (Vgl. http://forschungsgruppefipu.wordpress.com/2013/11/11/zum-welser-objekt-21-prozes/)