Am 22. Jänner muss sich der (pensionierte) Zahnarzt Josef Königshofer aus Mauthausen vor einem Linzer Geschworenengericht verantworten. Die Anklage wirft ihm Verstöße gegen §3h Verbotsgesetz vor: Königshofer hatte im April 2013 und im Jänner 2014 in Schreiben an den Gemeinderat in Mauthausen u. a. behauptet, es hätte "keine Gaskammern gegeben" und dass der Holocaust "eine Lüge der khasarischen-zionistischen Banksterbande" sei. Auch forderte er die "Umwandlung" des Mauthausen Memorials in eine "Gedenkstätte für alliierte und khasar-zionistische Gräuelpropaganda und deren Siegerlügen". Als Quellen für seine kruden Ansichten gab er die "revisionistischen" Schriften Paul Rassiniers und Robert Faurissons an. Auch die nationalsozialistische Kriegsschuld wurde von Königshofer geleugnet: Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges trage vielmehr die "Banksterbande und ihre Unterläufer". Die "Kriegsschuldlüge" diene wie die "Holocaustkeule" als Vorwand, unter welchem die Deutschen "bis zum Sanktnimmerleinstag ausgebeutet werden" sollen.
Nachtrag: Am 26. März wurde Königshofer (noch nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. (http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/arzt-leugnete-den-holocaust-ein-jahr-bedingt/121.680.533, http://derstandard.at/2000013517361/Holocaust-Leugnung-Ein-Jahr-bedingt-fuer-Arzt)