Alle Jahre wieder werden sie aufgewärmt - abstruse Vorstellungen, das DÖW sei eine "kryptokommunistische" Organisation, eine omnipotente "geheimdienstliche" Einrichtung u. ä. Jüngst in Form von parlamentarischen Anfragen der FPÖ-Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an die Bundesminister für Unterricht, Inneres, Justiz und Finanzen: Der 18. Berufungssenat des OLG Wien habe, so die FPÖ-Abgeordneten, "zu Recht erkannt", daß das DÖW eine "kommunistische Tarnorganisation", "eine Art Privatstasi" etc. sei. Nun ist das fürwahr eine originelle Lesart der Berufungsentscheidung, in der Aula-Autor Friedrich Romig wegen übler Nachrede rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde ... Bei den von Stadler und Kollegen als "Urteilssprüche" dargestellten Textpassagen handelt es sich auch nicht um Erkenntnisse des Gerichts; die angeführten Zitate wurden 1992 in der Aula veröffentlicht und vom wissenschaftlichen Leiter des DÖW, Wolfgang Neugebauer, eingeklagt, wobei einzelne Passagen vom OLG Wien als straffrei bleibende Werturteile qualifiziert wurden. (Siehe: Stellungnahme von Wolfgang Neugebauer)