Die Österreichische Landsmannschaft (ÖLM) sieht sich in der aktuellen Ausgabe ihres Organs Der Eckart zu einer Berichtigung veranlasst: Während in der vorangegangenen Ausgabe noch behauptet wurde, dass sich "Experten [...] nun sicher [sind], dass es das 'Massaker von Marzabotto' (Italien) nicht gegeben habe" (Der Eckart, Juni 2002, S. 5), soll es nun richtig heißen, "dass es dieses 'so nicht gegeben habe ...'". (Ebenda, Juli/August 2002, S. 5) Ferner soll der Zusatz "'schreibt das Ostpreußenblatt vom 27. 4. 2002'" (ebenda) gefehlt haben. Damit reagiert die ÖLM offenbar auf eine Anzeige des DÖW wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz (Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen).
Auch die Behauptung, Botschafter i. R. Dr. Ludwig Steiner soll in seiner "Vor-Widerstandszeit" laut kursierenden Gerüchten "an Erschießungen teilgenommen haben" (ebenda, Juni 2002, S. 5), wurde von der ÖLM zurückgezogen. Ein Leser hätte berichtet: "Dr. Steiner habe im Jahr 1944 als Adjutant eines Gebirgsjägerersatzbataillons die Erschießung eines Deserteurs und Kriminellen auf höhere Anordnung hin mitansehen müssen." (Ebenda, Juli/August, S. 33) Die Schriftleitung weiter: "Somit habe Dr. Steiner an einer Erschießung selbst nicht teilgenommen, was die Einschaltung im Eckart glauben ließ. Wie bedauern, sollte dieser Eindruck entstanden sein." (Ebenda)
Einen Einblick in das Gedankengut der ÖLM bietet diesmal ein Text zur "deutschen Frage in Österreich". Über die Aufhebung der staatlichen Unabhängigkeit Österreichs 1938 heißt es dort, dass damals "die tatsächliche Vereinigung mit dem Deutschen Reich zu Großdeutschland mit überwältigender Zustimmung der Bevölkerung vollzogen" (ebenda, S. 22) worden sei. Die "Mehrheit der Bevölkerung" sei mit der NS-Herrschaft, "deren positive Leistungen heute vergessen sind", "zufrieden" gewesen. Aber "nach kurzer Scheinblüte kam der Krieg". Die Schuld an dessen Ausbruch will man naturgemäß nicht bei den Nationalsozialisten sehen. Statt dessen heißt es im Eckart, dass "Historiker" über "die Schuldfrage streiten". Jedoch würden "Verbotsgesetze" in Deutschland und Österreich "eine wissenschaftlich neutrale Aufarbeitung nicht zu[lassen]". Die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung der NS-Verbrechen - nur dies steht nach dem entsprechenden Paragraphen im Verbotsgesetz unter Strafandrohung! - stellt also für die ÖLM eine "wissenschaftlich neutrale Aufarbeitung" dar ...