Ein Linzer Gericht hat den oberösterreichischen FPÖ-Politiker Wolfgang Kitzmüller von Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Kitzmüller hatte vor einigen Monaten auf facebook für einen Eklat gesorgt: Im Streit um einen Schuldenerlass der Landeshauptstadt für die Homosexuellen Initiative Linz hatte er dort gepostet: "Ich hab's schon mal zum Ausdruck gebracht: ab mit den Schwuchteln hinters Voest-Gelände." Da sich im Bereich der Voest, der damaligen "Hermann-Göring-Werke", ein Außenlager des KZ Mauthausen befand und dort wahrscheinlich auch Homosexuelle Zwangsarbeit leisten mussten, sah sich Kitzmüller daraufhin mit einer Anzeige und in der Folge mit einer Anklage konfrontiert.
Vor Gericht erklärte er, dass seine Äußerung "letztklassig" gewesen sei und er sich dafür entschuldigen wolle. Es handle sich aber dabei um keine Verhetzung, denn er wollte mit dieser Aussage lediglich Kritik daran üben, dass die Stadt Linz einem im teuren Stadtzentrum ansässigen Homosexuellen-Verein Mietschulden in sechsstelliger Höhe erlassen habe. Zudem sei ihm nicht bekannt gewesen, dass das Voest-Gelände geschichtlich belastet sei. Demgegenüber meinte der Staatsanwalt, Kitzmüller habe eine ganze Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung beschimpft und einen Zusammenhang mit dem Außenlager hergestellt. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die Wortwahl in inkriminiertem Posting von Kitzmüller mehrere Interpretationen zulasse und die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen der unangebrachten Beschimpfung und der belasteten Vergangenheit des Voest-Geländes im Zweifel nicht feststellbar gewesen wäre. (Die Presse, 10. 7. 2013)