Nachdem Bundesrat John Gudenus verlangt hatte, die Existenz von Gaskammern "wissenschaftlich" zu überprüfen und die zuständige Staatsanwaltschaft darin keinen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz sah, legt er nun nach:
Im Standard (8. Juni 2005) behauptet er, es hätte auf dem Gebiet des "Dritten Reiches" keine Gaskammern gegeben. Damit greift Gudenus eine der wohl beliebtesten Lügen des "Revisionismus" auf. Tatsächlich gab es im "Altreich" Gaskammern in den KZ Sachsenhausen und Ravensbrück sowie in den Euthanasie-Anstalten Grafeneck, Bernburg, Hadamar, Sonnenstein und Brandenburg. Auf dem Gebiet des "Deutschen Reiches" kamen dann Gaskammern in Mauthausen, Stutthof, Natzweiler und in der Euthanasie-Anstalt Hartheim dazu. Und schließlich waren auch Auschwitz-Birkenau und Kulmhof seit Oktober 1939 im "Dritten Reich" gelegen. Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft diese nunmehr offene Leugnung von Gaskammer-Morden bewertet.