In Wiener Neustadt musste sich Ende Mai Thomas Braun, ein ehemaliger FPÖ-Funktionär aus dem niederösterreichischen Zentralraum, wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Der mittlerweile durch Austritt einem Parteiausschluss zuvorgekommene Freiheitliche hatte auf facebook widerlichste (rassistische, antisemitische und gewaltverherrlichende) Postings abgesondert. Wie so oft in vergleichbaren Fällen versuchte sich Braun mit dem Hinweis auf eine emotionale Aufwallung zu rechtfertigen: Kurz vor den inkriminierten Einträgen sei sein Kind "von südländischen Typen mit perversen Sprüchen belästigt worden", auch habe er "über einen sexuellen Übergriff von Ausländern gelesen". (http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/baden/FP-Kassier-verurteilt;art2427,742831) Im Unterschied zu einem skandalösen Freispruch inklusive noch skandalöserer Begründung durch den Richter rund zwei Wochen davor (siehe: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/lilienfeld/Wegen-Facebook-Posting-vor-Gericht-Kein-Gewaltaufruf;art2315,738592) setzte es diesmal ein (mildes) Urteil: sechs Monate bedingt, noch nicht rechtskräftig.