Nicht zuletzt aus persönlicher Betroffenheit - erst kürzlich wurde ein Zur Zeit-Autor wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung (noch nicht rechtskräftig) verurteilt (NS-Verbotsgesetzprozess gegen Gamlich) - agitiert Andreas Mölzers Wochenblatt gegen das NS-Verbotsgesetz. In einem Artikel über den FPÖ-Politiker Hans Jörg Schimanek sen. ist die Rede vom "stalinistischen NS-Verbotsgesetz" (Zur Zeit 8/2001, S. 3).
Grundsätzlicher nähert sich Heinz Fidelsberger dem Thema: In bester "revisionistischer" Manier behauptet er, "die Beschäftigung mit der Geschichte" und nicht etwa die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen stünde "unter Strafe" (ebenda, S. 15), und fragt: "Wer verbietet eigentlich den Deutschen, hier die geschichtliche Realität zu erwähnen, die Vergangenheit so darzustellen, wie sie wirklich war? Wie steht es hier um die so genannte Umerziehung, wonach alles, was die Nationalisten getan haben, grundsätzlich verbrecherisch war, die Gegenseite im Krieg aber alles nur für Friede, Freiheit und Menschenglück getan hat? [...] Warum diese Verbotsgesetze, die sogar das Lesen von Büchern mit Kerkerstrafe ahnden?" (Ebenda)
In derselben Ausgabe von Zur Zeit führt Helga Stadler-Richter auch gleich vor, was in der rechten Szene unter "geschichtlicher Realität" verstanden wird: "Die Erben jener Menschen, die genügend Geld hatten, um nach Amerika zu fliehen, und die heute noch genügend Geld haben, um mit Hilfe amerikanischer Anwälte von Österreich, von Österreichern oder österreichischen Firmen Wiedergutmachungsmilliarden und Sachwerte zurückzuverlangen, stellen Ansprüche." (Ebenda, S. 14) Nur logisch, dass nicht nur die Erben der zu Tätern gemachten Opfer im Blickfeld stehen: "Die Sieger waren Helden. Und ihnen zur Seite standen jene, die sich frei gekauft hatten, die ihr Wissen und ihre Mittel auch zur Vernichtung ihrer früheren Heimat und ihrer Zivilbevölkerung, vielleicht ihrer früheren Freunde und Nachbarn, eingesetzt hatten. Sie kehrten zurück und besetzten Schlüsselpositionen. Aus denen heraus sie heute die Wiedergutmachung beschließen." (Ebenda)