Ein 21-jähriger Salzburger wurde Mitte März 2012 wegen Betätigung im nationalsozialistischen Sinn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Zudem wurde ihm aufgetragen, ein ehemaliges KZ zu besuchen und dem Gericht darüber einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Angeklagte, der sich schon seit seinem zwölften Lebensjahr in Neonazikreisen bewegt hatte, war in der Öffentlichkeit durch Hakenkreuz- und Adolf-Hitler-Tätowierungen und durch die Leugnung der Existenz von Konzentrationslagern und des Holocaust aufgefallen. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei in seiner Wohnung 24.000 einschlägige Musikdateien, CDs und Videos. Gegenüber dem Gericht versicherte er, mit seiner Neonazi-Zeit abschließen zu wollen. In Haft habe er "Ausländer" kennengelernt, "die teilweise besser sind wie die unseren". (orf.at, 20. 3. 2012)
Ein bereits im Mai vergangenen Jahres wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilter 24-jähriger südburgenländischer (ehemaliger) Neonazi wurde ebenfalls Mitte März nach dem Verbotsgesetz und neuerlich wegen Gewaltdelikten zu acht Monaten unbedingt (nicht rechtskräftig) verurteilt. Die Anklage warf ihm u. a. vor, bei Fahrten und Spaziergängen durch Fürstenfeld neonazistische Lieder gespielt und "Heil Hitler" gerufen zu haben. Auch habe er zwei Jugendliche mit NS-Gesinnung in Kontakt gebracht. Der Angeklagte gab an, sich vom Neonazismus gelöst zu haben, auch er habe erkannt, dass "Ausländer die besseren Haberer sein können als Österreicher". (Burgenländische Volkszeitung, 20. 3. 2012)