Laut einem Bericht auf derstandard.at (26. 3. 2012) hat das Wiener Landesgericht eine Klage Gottfried Küssels, die dieser gegen die Gratiszeitung Heute eingebracht hatte, abgewiesen. Der inhaftierte Neonazi fühlte sich von einem Artikel, der am 17. November 2011 in Heute erschienen war und sich mit angeblichen Kontakten Küssels zur Szene rund um die Zwickauer "Terrorzelle" (Nationalsozialistischer Untergrund, NSU) beschäftigt hatte, verleumdet. Nach Ansicht der mit dem Fall betrauten Richterin erfülle die Unterstellung derartiger Kontakte jedoch nicht den Tatbestand der üblen Nachrede. Auch die Charakterisierung Küssels als Extremist sei laut der Richterin zulässig: "Da er sich selbst als Nationalsozialist bezeichnet, ist die Bezeichnung Extremist in seinem Fall ebenfalls nicht ehrenrührig." Tatsächlich soll Küssel vor Gericht gemeint haben: "Ich würde mich nicht als Rechtsextremist bezeichnen. Ich bin Nationalsozialist." Das Urteil ist wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des Küssel-Anwaltes noch nicht rechtskräftig.
In einem ähnlichen Verfahren, das Küssel gegen den ORF angestrengt hatte, wurde dieser wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Richter argumentierte laut APA vom 20. März 2012 dahingehend, dass der Hinweis auf einen Kontakt allein nicht ehrenrührig wäre, sehr wohl aber die Unterstellung von intensiven Kontakten und gegenseitiger Hilfe. Es werde damit suggeriert, dass der "Neonazi Küssel", so der Richter, mit dem terroristischen NSU sympathisiere.