Ein 34-jähriger Vorarlberger wurde laut Vorarlberger Nachrichten vom 23. 3. 2012 wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der schon 2009 wegen Zeigens des Hitlergrußes nach dem Verbotsgesetz Verurteilte ist zur Zeit wegen schwerer Körperverletzung in Haft. Er fiel der Polizei im letzten Sommer wegen einschlägiger Tätowierungen (Hakenkreuz und SA-Runen) im Zuge einer Verkehrskontrolle auf. Auf seinem T-Shirt waren ebenfalls verbotene Symbole abgebildet. Beim Prozess erklärte der Angeklagte, dass die Abzeichen im Sommer während des Badens zu sehen waren, ihm aber deswegen nie etwas passiert sei. Weiters gab er an, nichts mehr mit der Szene zu tun zu haben.