In einem Schreiben aus Anlass der Einleitung einer "Frühjahrsoffensive" berichtet der Vorarlberger Neonazi Walter Ochensberger, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 283 StGB (Verhetzung) eingestellt hat. Eröffnet wurde es nach einer entsprechenden Anzeige der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach (BRD).
Auf der Rückseite seines Schreibens findet sich ein Brief von Sylvia Stolz, jener Anwältin, die vom Prozess gegen den neonazistischen Geschichtsfälscher Ernst Zündel ausgeschlossen worden war. Die von Ochensberger als "deutsche 'Jeanne d'Arc'" bezeichnete Stolz behauptet dort unter anderem, dass "alles - bis hin zu den höchsten ethischen und kulturellen Werten - hinter den geschäftlichen und strategischen Interessen des Judentums zurückstehen muss". Nicht ohne drohenden Unterton kündigt sie das Erwachen des "Deutschen Volkes" an: "Seid seines berechtigten heiligen Zorns gewärtig! [ ] Eure Zeit ist abgelaufen."