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Rehak neuerlich verurteilt

Neues von ganz rechts - Oktober 1998

Die auch vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift Junge Freiheit veröffentlichte in ihrer Ausgabe Nr. 46 vom 8. 11. 1996 ein Interview mit dem im Bundeskanzleramt tätigen Ministerialrat Dipl. Ing. Günther Rehak. Darin behauptete dieser, daß "das Dokumentationsarchiv und die Bajuwarische Befreiungsarmee identisch" und die Bekennerbriefe der BBA seines "Erachtens im DÖW hergestellt" worden seien. Das DÖW und dessen wissenschaftlichen Leiter, Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer, brachten daraufhin beim Handelsgericht Wien Klage auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung (Gesamtstreitwert S 300.000,-) ein. Dort wurde Rehaks Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens abgewiesen und dieser schuldig gesprochen. Richterin Dr. Maria Charlotte Mautner-Markhof erkannte im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 13. 10. 1998 zu Recht, daß Rehak mit seinen Behauptungen sowohl die Ehre als auch den wirtschaftlichen Ruf der Kläger verletzte. Rehak wurde verurteilt, die inkriminierten sowie gleichgesinnte Äußerungen sofort bei Exekution zu unterlassen, die erhobenen Anschuldigungen in der Jungen Freiheit zu widerrufen und der klagenden Partei die Verfahrenskosten in der Höhe von öS 46.609.- zu ersetzen.

 

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