In ihrem Regionalblatt Steyr aktiv (Folge 38, März 1997) wollte die FPÖ-OÖ der "Grünen wahres Gesicht" vorführen: "'Linke' Terroristen warfen in Wien Brandsätze, Steine gegen freiheitliche Studenten. Viele Polizisten und zwei ORF-Journalisten wurden verletzt. Erstmals haben sich die Hintermänner im KURIER geoutet. Darunter auch die Steyrer Nationalratsabgeordnete der Grünen, Theresia Haidlmair." Die Terror-Experten aus der FPÖ bezogen sich auf gewalttätige Vorfälle am Rande einer ordnungsgemäß angemeldeten und durchgeführten Demonstration gegen den "Kommers" nationalistischer Burschenschaften in der Wiener Hofburg am 30. November 1996. Im Vorfeld dieser Demonstration erschien u. a. im Kurier eine Anzeige der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), in welcher zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens ihre Unterstützung des Protestes gegen den "Kommers" kundtaten.
Die als "Hintermann" von "Terroristen" bezeichnete Haidlmayr klagte die oberösterreichische Landesgruppe der FPÖ wegen übler Nachrede. Das Landesgericht Linz verurteilte die FPÖ-OÖ, welche auch die Kosten des Verfahren zu ersetzen und eine Entschädigung für die erlittene Kränkung in Höhe von öS 50.000.- zu bezahlen hatte. Mitte September sah nun auch das Oberlandesgericht Linz den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und wies die Berufung der FPÖ ab.