Der burgenländische Rechtsextremist und vormalige FPÖ-Politiker Robert Dürr ist nun rechtskräftig nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde Dürrs nach dem Urteil in erster Instanz vom November 2000 (» Dürr verurteilt) wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien hat jedoch das Strafausmaß von drei auf zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, reduziert. Dürr, der seine Aktivitäten auch nach dem Prozess ungebrochen fortsetzte, hat die Aufforderung zum Strafantritt bereits erhalten.