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Publikationen

Rechtsextreme (Splitter-)Gruppierungen (zum Großteil nicht mehr bestehend): Kameradschaft IV (K IV)

Periodikum

 

Die Kameradschaft

 

Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Dir. Günther M. K. Glotz, 6023 Innsbruck, Postfach 803

Obwohl der Herausgeber der Zeitschrift Die Kameradschaft bestreitet, dass diese Publikation das Sprachrohr der K IV bzw. der Dachorganisation Österreichischer Soldatenverband ist, wird dieser Zusammenhang durch mehrere Indizien verdeutlicht. Neben den in jeder Nummer vorkommenden Berichten über die Aktivitäten einzelner
K IV-Gruppen finden sich unter den Autoren dieser Publikation zahlreiche K IV-Mitglieder. So ist z. B. Felix Benesch, Mitglied und Mitbegründer der K IV-Wien, einer der häufigsten Leitartikelschreiber. In einem Flugblatt der K IV zum 40-jährigen Bestehen der K IV-Landesgruppe Steiermark wird Die Kameradschaft als "unser Sprachrohr" bezeichnet. Der Bundesobmann der K IV, Ing. Alois Weinzettl, schreibt in einem Dankartikel für den ehemaligen Herausgeber der Kameradschaft, Dr. Hellwagner, zur Funktion dieser Zeitschrift folgendes: "Mein Auftrag lautet, Dir Dank und Anerkennung für alle Deine Mühen, Plagen, Ärger, Opfer - einfach für 'Die Kameradschaft' zu sagen. 'Die Kameradschaft' konnte nur sein durch Deine Kameradschaft zu uns, zu Deiner großen Lesergemeinde. So war der Titel dieser Zeitung gleich Ausdruck Deines Tuns und Handelns. Ohne diese Uneigennützigkeit - die nur der Kameradschaft zu eigen ist - wäre dieses Sprachrohr für die ehemaligen Soldaten wohl von Anbeginn nicht möglich gewesen." (Alois Weinzettl, Die Kameradschaft, 12/1986)

In einem Schreiben des DÖW an die Sicherheitsdirektion für Oberösterreich wird ebenfalls auf die enge Verbindung zwischen K IV und Die Kameradschaft eingegangen: Aus einem in Nr. 3/1992 (in Faksimile) abgedruckten Erlagschein geht hervor, dass die Postadresse der K IV (Postfach 803, 6023 Innsbruck) identisch ist mit der im Impressum der Zeitschrift Die Kameradschaft angegebenen Adresse von Herausgeber, Eigentümer und Verleger.

 

 

Die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen bedeutet nicht, dass alle Genannten als RechtsextremistInnen qualifiziert werden. Gleiches gilt für die in dieser Rubrik angeführten Gruppen: Nicht jede Organisation oder Partei mit Kontakten zum organisierten Rechtsextremismus ist selbst als rechtsextrem einzustufen.

Rechtsextremismus wird in keiner Weise mit Nationalsozialismus, Neonazismus oder Neofaschismus gleichgesetzt.

 

 

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