Hammermüller Leopold
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Der Schlosser Leopold Hammermüller wurde am 5. 5. 1942 wegen "Verdachts der Betätigung für die KPÖ" von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst. Er wurde am 12. 2. 1943 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" und "Feindbegünstigung" vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 2. 6. 1943 im Landesgericht Wien hingerichtet.
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 12. 2. 1943:
"Die Angeklagten, die beide in der österreichischen Motorenfabrik beschäftigt waren, haben bald nach der Gründung des Großdeutschen Reiches in ihrem Betrieb in kommunistischer Zellenbildung mitgearbeitet. Und das, obwohl sie vorher lange arbeitslos waren und erst seit der nationalsozialistischen Zeit sichere Stellung hatten. Der ledige Hammermüller verdiente sogar etwa 60 RM netto wöchentlich!
Ihre Betätigung bestand darin, dass sie eine Reihe von Monaten Beiträge zur Unterstützung von Familien verhafteter Kommunisten zahlten; sie wussten, dass das Zellenbeiträge waren. [...]
Ist schon das eine schwere hochverräterische Verbrechertätigkeit [...], so hat Hammermüller darüber hinaus sogar den Entschluss gefasst, unseren Soldaten an der Front zersetzende Briefe zu schreiben, ihnen darin etwas von Entrechtung des deutschen Arbeiters vorzureden und sie aufzufordern, 'nicht für eine Sache zu kämpfen, deren Sieg zur Entrechtung der Arbeiter führe'. [...] Dass er tatsächlich solche Briefe abgesandt hat, konnte der Volksgerichtshof nicht feststellen.
Der Hochverrat dieses Angeklagten war also Feindbegünstigung. Denn er gipfelte in Gedanken und Vorbereitungen, unsere tapferen Soldaten an der Front innerlich zu zersetzen. Die Reue des Angeklagten, der all dies in der Hauptverhandlung zugegeben hat, kommt zu spät."
Nicht überlebt
Quellen: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung), Politisch Verfolgte
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