Jeindl Wilhelm
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Wilhelm
Nachname
Jeindl
Geburtstag
27.04.1903
Wohnort
Wien
Der Elektrohilfsmonteur und Gärtner Wilhelm Jeindl zahlte Beiträge für die Rote Hilfe und stellte seine Wohnung als Anlaufstelle für kommunistische Druckschriften zur Verfügung. Er wurde am 28. 4. 1942 festgenommen und am 14. 1. 1943 vom Volksgerichtshof wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 12. 3. 1943 wurde Wilhelm Jeindl in das Zuchthaus Straubing (Deutschland) überstellt, wo er bis zur Befreiung inhaftiert blieb.
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 14. 1. 1943:
"Nach dem politischen Entwicklungsgang des Angeklagten Jeindl, der ja lange Jahre in der SPÖ und im Republikanischen Schutzbund aktiv tätig war, besteht kein Zweifel, dass er die hochverräterischen Gesamtbestrebungen der KPÖ zur Tatzeit gekannt und sie durch seine gesamte festgestellte Tätigkeit bewusst gefördert hat. Jeindl kann sich nicht darauf herausreden, dass es sich nur um 'wirtschaftliche Fragen' der Fürsorge für notleidende Angehörige von Verhafteten gehandelt habe und dass es ihm nie in den Sinn gekommen sei, sich für umstürzlerische Bestrebungen einzusetzen.[...]
Die strafbare Tätigkeit des Angeklagten ist trotz des dazwischen liegenden Zeitraumes von mehr als einem Jahr, in dem keine illegale Betätigung nachweisbar ist, von einem einheitlichen Vorsatz, sich für die KPÖ einzusetzen, umfasst und daher als fortgesetzte Handlung zu bewerten."
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 14. 1. 1943:
"Nach dem politischen Entwicklungsgang des Angeklagten Jeindl, der ja lange Jahre in der SPÖ und im Republikanischen Schutzbund aktiv tätig war, besteht kein Zweifel, dass er die hochverräterischen Gesamtbestrebungen der KPÖ zur Tatzeit gekannt und sie durch seine gesamte festgestellte Tätigkeit bewusst gefördert hat. Jeindl kann sich nicht darauf herausreden, dass es sich nur um 'wirtschaftliche Fragen' der Fürsorge für notleidende Angehörige von Verhafteten gehandelt habe und dass es ihm nie in den Sinn gekommen sei, sich für umstürzlerische Bestrebungen einzusetzen.[...]
Die strafbare Tätigkeit des Angeklagten ist trotz des dazwischen liegenden Zeitraumes von mehr als einem Jahr, in dem keine illegale Betätigung nachweisbar ist, von einem einheitlichen Vorsatz, sich für die KPÖ einzusetzen, umfasst und daher als fortgesetzte Handlung zu bewerten."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung)
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