
Ganswohl Josef
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Der Spenglergehilfe Josef Ganswohl wurde im Juni 1939 festgenommen und am 4. 5. 1940 vom Oberlandesgericht Wien wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" ("kommunistische Mundpropaganda) zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Er wurde am 27. 6. 1940 aus der Haft entlassen.
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 4. 5. 1940:
"Während sie [Josef Ganswohl und Josef Schwarz, geb. 19. 8. 1920] die Lebensmittelknappheit und die schlechten Arbeitsverhältnisse in Deutschland immer wieder betonten, erklärten sie, dass die Verhältnisse der Arbeiter in Russland überaus günstig seien und der Kommunismus die Besserung der Wirtschaftslage der Arbeiter mit sich bringt. Nur durch den Kommunismus, so sagten sie, könne eine Besserstellung erfolgen. Über den Nationalsozialismus erklärten sie, dass dieser zum Krieg führen werde. [...] Beide Angeklagten brachten wiederholt vor, dass sie die Absicht haben, mit der KP in Verbindung zu treten, bisher jedoch noch keine geeignete Mittelsperson gefunden zu haben. [...]
Einige Tage vor Ostern 1939 kam eines Tages der Angeklagte Ganswohl in die Werkstätte Beran und grüßte die dort Anwesenden mit den Worten: 'Heil Stalin'; Angeklagter Schwarz erwiderte darauf 'Heil Moskau', wobei beide Angeklagte die geballte Faust zum Gruß erhoben. Von diesem Zeitpunkte an begrüßten Schwarz und Ganswohl einander, wo immer sie sich trafen, sei es in der Wekstatt oder auch im Gasthaus, mit dem kommunistischen Gruß 'Heil Moskau'."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung)
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