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Binderitsch Franz Martin


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Franz Martin Binderitsch
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Franz Martin
Nachname
Binderitsch
Geburtstag
06.07.1898
Wohnort
Wien

Wegen "Beleidigung der Wehrmacht" wurde der Friseurmeister Franz Binderitsch am 27. 6. 1941 festgenommen. Er wurde am 25. 10. 1941 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 27. 4. 1942 wurde er nach bedingter Strafaussetzung aus der Haft entlassen.

Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 25. 10. 1941:
"Am 27. Juni 1941 erzählte dem Angeklagten in seinem Friseurladen ein unbekannter Soldat, dass er von Ostpreußen komme, dass dieses Land von den Russen beschossen werde und dort feindliche Flieger einfliegen. als sich einige Stunden später darauf der Zeuge Obergefreiter [...] bei ihm rasieren ließ, gab er das von dem Soldaten gehörte in folgender Form weiter: 'Hast Du schon gehört? In Ostpreußen sind die Russen eingebrochen. Da geht es sehr zu. Die Russen werden uns noch was anschauen lassen.'
Als ihm Zeuge [...] daraufhin vorhielt, das sei nicht möglich, da wir dort Siege haben, brach der Angeklagte das Gespräch ab. Der Zeuge [...] meldete diesen Vorfall pflichtgemäß und der Angeklagte wurde verhaftet."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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