"... um alle nazistische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern"
Kooperationsveranstaltung: Tagung am 15. Jänner 2018
Österreich ging mit dem Staatsvertrag von Wien 1955 in Artikel 9 umfassende Verpflichtungen zur Entnazifizierung und Unterbindung von nationalsozialistischer Propaganda ein. Gesetzliche Umsetzung fanden diese sowohl im Strafrecht ("Verbotsgesetz") als auch im Verwaltungsstrafrecht ("Abzeichengesetz" und "EGVG"). Nur wie ist es um diese Gesetze und ihre Anwendung bestellt? Geht es bei diesem Nebeneinander um ein produktives Verhältnis oder stehen sich die Gesetze im Weg, sodass ein effektives Vorgehen gegen Neonazismus oft nicht gewährleistet ist? Die Tagung nimmt die einzelnen Gesetze sowohl hinsichtlich ihrer Entstehungszusammenhänge und Anwendungsbereiche als auch im Hinblick auf Überschneidungen bzw. Konkurrenzen in den Blick, dies auch unter den Aspekten der Meinungsfreiheit, des Doppelbestrafungsverbots und der Treffsicherheit in Bezug auf die modernen Medien. Die Tagung schließt mit einer Podiumsdiskussion zur Praxis und zu aktuellen Reformdiskussionen ab.
Veranstalter: Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte | Institut für Staatswissenschaft | Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW
Zeit:
Montag, 15. Jänner 2018, 13.00 bis 19.30 Uhr
Ort:
Juridicum (Dachgeschoß), Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Programm/Anmeldung: