NS-Wiederbetätigungsprozess in Vorarlberg
Ende Jänner wurde im Landesgericht Feldkirch ein 19-jähriger Neonazi nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von Euro 1800,- und zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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Ende Jänner wurde im Landesgericht Feldkirch ein 19-jähriger Neonazi nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von Euro 1800,- und zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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