Ende Jänner wurde im Landesgericht Feldkirch ein 19-jähriger Neonazi nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von Euro 1800,- und zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut einem Standard-Bericht (27. 1. 2011) hatte der Beschuldigte auf der Internetplattform Facebook antisemitische und ausländerfeindliche Hetzparolen wie z. B. "Völkermord zu jeder Zeit an jedem Ort" veröffentlicht. Weiters hat er dort mehrfach Fotos von seinen damaligen Hakenkreuz- und Runen-Tätowierungen online gestellt.