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Urteil gegen Rehak rechtskräftig

Neues von ganz rechts - Juni 1999

In einem Interview mit der - vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften - Wochenzeitung Junge Freiheit (46/8. 11. 1996) hatte Günther Rehak behauptet, daß "das Dokumentationsarchiv und die Bajuwarische Befreiungsarmee identisch" und die Bekennerbriefe der BBA seines "Erachtens im DÖW hergestellt" worden seien. Der wissenschaftliche Leiter des DÖW, Wolfgang Neugebauer, hatte daraufhin eine Privatklage gegen Rehak eingebracht. Am 5. November 1998 wurde Günther Rehak in 1. Instanz vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Vergehens der üblen Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. In der am 31. Mai 1999 vor dem Oberlandesgericht Wien stattfindenden Berufungsverhandlung wurde nun dieses Ersturteil vollinhaltlich bestätigt.

 

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