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Verbotsgesetzprozess in Graz

Neues von ganz rechts - Mai 2012

Am 7. Mai begann der Prozess gegen Franz Radl jun. und neun weitere (mutmaßliche) Neonazis vor einem Grazer Geschworenengericht. Acht Angeklagte mussten sich davor bereits in einem gesonderten Prozess wegen schwerer Körperverletzung verantworten (Haftstrafen wegen Körperverletzung »), nun sollen die verfassungsfeindlichen Hintergründe dieser mit Gleichgesinnten in ganz Österreich bestens vernetzten Gruppe zum Gegenstand werden.

Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung (8. 5. 2012) wirft die Anklage Radl unter anderem vor, "revisionistische" Propaganda verbreitet zu haben und maßgeblich für die neonazistischen Internetauftritte zur Unterstützung des damals inhaftierten Holocaustleugners Gerd Honsik verantwortlich gewesen zu sein. Gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten habe er zudem zahlreiche Aufkleber angebracht, auf welchen diese Internetseiten beworben wurden. Daneben werden im Prozess jene neonazistischen Parolen und Gesten zur Sprache gebracht, welche die bereits verhandelten gewalttätigen Übergriffe in Graz begleiteten. Am ersten Prozesstag versuchte der neuerlich angeklagte Richard P., die Legitimität des Verfahrens und des Verbotsgesetzes grundsätzlich in Abrede zu stellen. (Kleine Zeitung, 8. 5. 2012) P. war vormaliger Spitzenfunktionär im Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ), musste jedoch Anfang 2008 aufgrund allzu unbedachter Worte gegen kritische JournalistInnen zurücktreten. Aber noch im Mai 2011 fand sich P. unter den (mehrheitlich deutschvölkisch korporierten) Wahlkämpfern des Ringes Freiheitlicher Studenten (RFS) in Graz. (Der Standard, 19. 5. 2011) Auch dem Hauptangeklagten Radl werden immer noch gute Kontakte in die freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft nachgesagt: Erst Anfang 2010 trat der Fürstenfelder FPÖ-Bezirksobmann aus der Partei aus, weil kurz davor Radl bei einer Ortsgruppensitzung nicht nur anwesend war, sondern auch mit Hitler-Gruß empfangen worden sei. (Kleine Zeitung, 13. 2. 2010).

 

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