Die Verurteilung des Wiener Holocaustleugners Wolfgang Fröhlich zu einer dreijährigen Haftstrafe (davon ein Jahr unbedingt) nimmt Otto Scrinzi zum Anlass, um in der Aula (10/2003) unter dem Titel "Macht Schluss mit der Gesinnungsjustiz!" einmal mehr gegen das NS-Verbotsgesetz zu agitieren. Insbesondere das Verbot der Leugnung oder Relativierung der NS-Verbrechen stellt laut Scrinzi ein "Unrecht" dar, womit ein "Schließen der schrecklichen Wunden des Zweiten Weltkrieges" verhindert werde. (Ebenda, S. 8) Der ehemalige Nationalsozialist Scrinzi kann diese Wunde der Erinnerung an die NS-Verbrechen nicht durch deren öffentliche Leugnung schließen. Also will er es "mit dem FPÖ-Abgeordneten John Gudenus halten und alles glauben, was das Gesetz befiehlt". (Ebenda)
(Gudenus sorgte 1995 mit seiner Aussage "Gaskammern? Ich halte mich da raus! Ich glaube alles, was dogmatisch vorgeschrieben ist" für einen mittleren Skandal.)
Scrinzis Attacke auf die vermeintliche "Gesinnungsjustiz" wurde übrigens im Eckart, dem Organ der rechtsextremen Österreichischen Landsmannschaft, nachgedruckt.