Am 29. September wurde Gregor Maierhofer, der ehemalige Chef der Nationaldemokratischen Partei Österreichs (NPÖ), wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe von drei Monaten - unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Grund für die Verurteilung lag im Inhalt des im Jahr 2003 beschlossenen "Grundsatz- und Forderungsprogramms" der NPÖ, das Maierhofer auf der Website seiner Organisation veröffentlichte und das größtenteils mit dem NSDAP-Programm und dessen "Grundlagen" identisch war. (Siehe: NPÖ leugnet den Holocaust und kopiert das NSDAP-Programm ») Das DÖW erstattete damals Anzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.
Laut APA gab der Beschuldigte als Grund für seine Aktivitäten Geldmangel an. Er habe "das im Internet aufgestöberte Programm der NSDAP abgekupfert", "um Spenden und Mitglieder der NPÖ geworben" und gehofft, "durch Mitgliedsbeiträge eine finanzielle Hilfe zu bekommen".