Fememord 1936 (Steiermark)
Geboren 25. August 1901, wohnhaft in Graz, arbeitsloser Privatbeamter und Jurastudent
Nach seiner Verhaftung im Dezember 1935 informierte der SA-Brigadeführer Leopold Kralik die Bundespolizeidirektion Graz Angaben über die steirische Gauleitung und wurde deshalb nach wenigen Tagen aus der Haft entlassen. Ab Mitte März 1936 wurde er durch den Grazer SS-Angehörigen Johann Lipp überwacht. Am 1. April 1936 wurde Kralik von Lipp und dem SS-Truppführer Alois Langmann überfallen, niedergeschlagen und (von Langmann) durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Kralik starb am 2. April 1936 im Krankenhaus.
Der Mord war von Paul Sernetz, SS-Sturmbannführer und Geschäftsführer des Gaues Steiermark, in Auftrag gegeben worden. Die Täter flüchteten nach Deutschland. Im Zusammenhang mit diesem Verbrechen wurden Wilhelm Topscher (Chauffeur des Fluchtautos) und Ernst Schenk zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt.
"Leopold KRALIK fuhr knapp vor 19 Uhr mit seinem Fahrrade in der Stiftingtalgasse stadteinwärts. Ungefähr in der Mitte zwischen dem Gasthaus Leopold REITER (Gmoawirt) und dem Hause Nr. 28 wurde er von zwei Burschen niedergeschlagen. Nachdem sich KRALIK wieder erhoben hatte und sich an die Gartenmauer vom Garten des Landeskrankenhauses lehnte, gab einer der beiden Burschen aus einer Distanz von 2 bis 3 Schritten vermutlich aus einer Pistole einen Schuss auf KRALIK ab, worauf dieser zu Boden stürzte. Die beiden Täter liefen nun zu dem in der Nähe des Hauses Stiftingtalgasse Nr. 28 stehenden Auto und ergriffen mit diesem die Flucht. Die Zeugin Maria HERITZ rief dem sich in der Nähe aufhaltenden Wilhelm HERZER zu, sofort die Kennzeichennummer des Autos abzulesen, was dieser auch befolgte. Aus der Aussage des Wilhelm und Ferdinand HERZER geht hervor, dass im Auto selbst am Lenkrad noch ein Mann saß."
Aus: Bericht der Bundespolizeidirektion Graz, Staatspolizeiliches Büro an die Staatsanwaltschaft Graz, 19. 4. 1936
Quellen: ÖStA, AdR, BKA/Inneres gen GZ 135.119-St.B.-34, GZ 302.048-St.B.-35, GZ 300.450-St.B.-36, GZ 334.148-St.B.-37 GZ 300.927-St.B.-38, GZ 300.927-St.B.-38; ÖStA, AdR, BKA/Inneres Steiermark GZ 325.748-36; Hans Schafranek, NS-Fememorde in der Steiermark, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2 (2014), S. 221-245
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